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Informationen zum Nachlassgericht

Wichtiger Hinweis zum Nachlassgericht:

Falls Sie persönlich beim Nachlassgericht des Amtsgerichts Hannovers Anträge stellen, Ihr Testament in die amtliche Verwahrung geben, es aus der amtlichen Verwahrung nehmen oder Beurkundungen vornehmen lassen möchten, so ist dies nur nach Terminvergabe möglich.


Sie erreichen uns telefonisch unter: Telefonliste Nachlassgericht


Über folgende E-Mail Adresse können Sie ausschließlich für Erbausschlagungen einen Termin erfragen:


AGH-Nachlassgericht-Termine@justiz.niedersachsen.de


Bitte geben Sie in der Mail den Verstorbenen, unser Aktenzeichen (soweit vorhanden) und Ihre Kontaktdaten an.

Über diese E-Mail-Adresse können keine rechtswirksamen Erklärungen abgegeben werden. Diese Adresse ist ausschließlich für Terminvergaben für Erbausschlagungen!



1. Beantragung Erbschein

Sie möchten einen Erbschein beim AG Hannover beantragen? Bitte füllen Sie in diesem Fall das nachfolgende Datenblatt aus und reichen dies ausgedruckt mit den Urkunden bei uns ein. Wir werden Ihre Unterlagen prüfen und uns mit Ihnen in Verbindung setzen.


Datenblatt zur Vorbereitung eines Erbscheinsantrages (nicht barrierefrei)

-> Welche Urkunden sind mitzubringen? (xlsx, 0,2 MB, nicht barrierefrei)

2. Zuständigkeiten -> mehr

3. Aufgaben des Nachlassgerichts -> mehr

4. Das Nachlassgericht ist NICHT zuständig:

  • Pflichtteilsberechnung und -abwicklung
  • Erbauseinandersetzung
  • Festsetzung der Erbschaftssteuer
  • Beratung über inhaltliche Gestaltung von Testamenten
  • Rechtsberatung

5. Broschüre zum Erbrecht -> Erben und Vererben (PDF, 0,7 MB, nicht barrierefrei)



Für weitere Informationen zum Nachlassgericht klicken Sie bitte hier

alt="Schmuckgrafik Testament im Briefumschlag"   Bildrechte: Amtsgericht Hannover
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