Zuständigkeiten Nachlassgericht
Wichtiger Hinweis zum Nachlassgericht:
Ab dem 17.03.2020 werden eilbedürftige bzw. fristgebundene Anträge von Bürgerinnen und Bürgern ausschließlich nach Terminsvergabe bearbeitet.
Zur Terminsvereinbarung für Ausschlagungen nutzen Sie bitte folgendes elektronische Postfach:
AGH-Nachlassgericht-Termine@justiz.niedersachsen.de
Für andere Termine (Testamentsrückgaben, Erbscheinsanträge, ...) melden Sie sich bitte schriftlich oder telefonisch bei uns.
Über diese E-Mail-Adresse können keine rechtswirksamen Erklärungen abgegeben werden! Die Adresse dient ausschließlich der Terminsvergabe!
Telefonisch erreichen Sie das Nachlassgericht wie folgt:
Die Telefonnummer lautet: 0511 - 347 + Durchwahl|
Buchstabe des Erblassers/Testators |
Durchwahl |
|
A, N, P, V |
2021 |
|
E, M |
2263 |
|
C, G, F |
3338 |
|
Sch und X-Z |
3337 |
|
J, W |
2262 |
|
L, S, Sp |
2260 |
|
H, T |
3335 |
|
K, U |
3336 |
|
O, R, St |
2261 |
|
B, I, Q |
3340 |
|
D |
2745 |
Ein Email-Versand ist in Rechtssachen aus rechtlichen Gründen nicht möglich!
Haben Sie bereits ein Schreiben vom Nachlassgericht erhalten, finden Sie dort die Geschäftsnummer und die entsprechenden Rufnummer.

