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Zuständigkeiten Nachlassgericht

Wichtiger Hinweis zum Nachlassgericht:

Ab dem 17.03.2020 werden eilbedürftige bzw. fristgebundene Anträge von Bürgerinnen und Bürgern ausschließlich nach Terminsvergabe bearbeitet. Zur Terminsvereinbarung nutzen Sie bitte folgendes elektronische Postfach:

AGH-Nachlassgericht-Termine@justiz.niedersachsen.de


Über diese E-Mail-Adresse können keine rechtswirksamen Erklärungen abgegeben werden! Die Adresse dient ausschließlich der Terminsvergabe!

Telefonisch erreichen Sie das Nachlassgericht wie folgt:

Die Telefonnummer lautet: 0511 - 347 + Durchwahl

Buchstabe des Erblassers/Testators

Durchwahl

A, N, P, V

2021

E, M

2263

C, G, F

3338

Sch und X-Z

3337

J, W

2262

L, S, Sp

2260

H, T

3335

K, U

3336

O, R, St

2261

B, I, Q

3340

D

2745


Ein Email-Versand ist in Rechtssachen aus rechtlichen Gründen nicht möglich!

Haben Sie bereits ein Schreiben vom Nachlassgericht erhalten, finden Sie dort die Geschäftsnummer und die entsprechenden Rufnummer.

alt="Schmuckgrafik Testament im Briefumschlag"   Bildrechte: Amtsgericht Hannover
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