Zuständigkeiten Nachlassgericht
Wichtiger Hinweis zum Nachlassgericht:
Ab dem 17.03.2020 werden eilbedürftige bzw. fristgebundene Anträge von Bürgerinnen und Bürgern ausschließlich nach Terminsvergabe bearbeitet. Zur Terminsvereinbarung nutzen Sie bitte folgendes elektronische Postfach:
AGH-Nachlassgericht-Termine@justiz.niedersachsen.de
Über diese E-Mail-Adresse können keine rechtswirksamen Erklärungen abgegeben werden! Die Adresse dient ausschließlich der Terminsvergabe!
Telefonisch erreichen Sie das Nachlassgericht wie folgt:
Die Telefonnummer lautet: 0511- 347 + Durchwahl
Buchstabe des Erblassers/Testators |
Durchwahl |
F, S, T, U, Lws |
2021 |
I, M, Sp, V |
2263 |
D, E, G |
3338 |
C, O, Sch, X-Z |
3337 |
N, W |
2262 |
L, P, Q |
2260 |
A, H |
3335 |
K |
3336 |
J, R, St |
2261 |
B |
3340 |
Ein Email-Versand ist in Rechtssachen aus rechtlichen Gründen nicht möglich!
Haben Sie bereits ein Schreiben vom Nachlassgericht erhalten, finden Sie dort die Geschäftsnummer und die entsprechenden Rufnummer.