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Zuständigkeiten Nachlassgericht

Wichtiger Hinweis zum Nachlassgericht:

Ab dem 17.03.2020 werden eilbedürftige bzw. fristgebundene Anträge von Bürgerinnen und Bürgern ausschließlich nach Terminsvergabe bearbeitet.

Zur Terminsvereinbarung für Ausschlagungen nutzen Sie bitte folgendes elektronische Postfach:

AGH-Nachlassgericht-Termine@justiz.niedersachsen.de


Für andere Termine (Testamentsrückgaben, Erbscheinsanträge, ...) melden Sie sich bitte schriftlich oder telefonisch bei uns.


Über diese E-Mail-Adresse können keine rechtswirksamen Erklärungen abgegeben werden! Die Adresse dient ausschließlich der Terminsvergabe!

Telefonisch erreichen Sie das Nachlassgericht wie folgt:

Die Telefonnummer lautet: 0511 - 347 + Durchwahl

Buchstabe des Erblassers/Testators

Durchwahl

F, W, LwS

2021

J, M

2263

G, S

3338

Sch, U

3337

Bu + Bü, C, I, P

2262

Ku + Kü, L, V, Z

2260

H, O, Q, X, Y

3335

K (ohne Ku + Kü)

3336

A, R,

2261

B (ohne Bu + Bü)

3340

D

2745

E, N, St, T 3182


Ein Email-Versand ist in Rechtssachen aus rechtlichen Gründen nicht möglich!

Haben Sie bereits ein Schreiben vom Nachlassgericht erhalten, finden Sie dort die Geschäftsnummer und die entsprechenden Rufnummer.

alt="Schmuckgrafik Testament im Briefumschlag"   Bildrechte: Amtsgericht Hannover
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