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Rechtsantragstelle

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Öffnungszeiten:

Montag bis Freitag - außer an Feiertagen - von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Montag bis Donnerstag - außer an Feiertagen - von 13.30 Uhr bis 14.30 Uhr (Bereitschaftsdienst für unaufschiebbare Anträge)

Zuständigkeiten:

  • Beantragung von mündlicher Beratungshilfe (Berechtigungsschein) und

    Aufnahme von Anträgen in Zivil- oder Familienverfahren.

Rechtsantragstelle II (Mündliche Beratungshilfeanträge)

Rechtsantragstelle I (Aufnahme von Anträgen in Zivil- oder Familienverfahren)

Wichtiger Hinweis:

Ab dem 02.11.2020 werden mündliche Anträge auf Bewilligung von Beratungshilfe von Rechtsuchenden

bis auf weiteres nach Terminvergabe bearbeitet. Zur Terminvereinbarung nutzen Sie bitte folgendes

elektronische Postfach:

AGH-Beratungshilfe-Termine@justiz.niedersachsen.de

Die Adresse dient ausschließlich der Terminvergabe.

Der Termin wird Ihnen zeitnah mitgeteilt werden. Sie müssen mit Wartezeiten rechnen.

Terminanfragen können auch fernmündlich unter 0511-347-3193 in der Zeit von 9.00 Uhr bis 14.30 Uhr gestellt werden.


Beratungshilfe kann nur Personen gewährt werden, die im Amtsgerichtsbezirk Hannover ihren Wohnsitz haben.

Zu dem Amtsgerichtsbezirk Hannover gehören:

  • Stadt Hannover
  • Langenhagen
  • Laatzen
  • Seelze
  • Hemmingen

Beratungshilfe kann auch schriftlich mit dem Formular JV200 beantragt werden:

Antragsformular JV200 - bitte hier klicken- (PDF, 0,2 MB, nicht barrierefrei)

Weitere Informationen zur Rechtsantragstelle

(bitte unbedingt lesen!)

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