Rechtsantragstelle
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Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag - außer an Feiertagen - von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Montag bis Donnerstag - außer an Feiertagen - von 13.30 Uhr bis 14.30 Uhr (Bereitschaftsdienst für unaufschiebbare Anträge)
Zuständigkeiten:
-
Beantragung von mündlicher Beratungshilfe (Berechtigungsschein) und
Aufnahme von Anträgen in Zivil- oder Familienverfahren.
Rechtsantragstelle II (Mündliche Beratungshilfeanträge)
Rechtsantragstelle I (Aufnahme von Anträgen in Zivil- oder Familienverfahren)
Wichtiger Hinweis:
Ab dem 02.11.2020 werden mündliche Anträge auf Bewilligung von Beratungshilfe von Rechtsuchenden
bis auf weiteres nach Terminvergabe bearbeitet. Zur Terminvereinbarung nutzen Sie bitte folgendes
elektronische Postfach:
AGH-Beratungshilfe-Termine@justiz.niedersachsen.de
Die Adresse dient ausschließlich der Terminvergabe.
Der Termin wird Ihnen zeitnah mitgeteilt werden. Sie müssen mit Wartezeiten rechnen.
Terminanfragen können auch fernmündlich unter 0511-347-3193 in der Zeit von 9.00 Uhr bis 14.30 Uhr gestellt werden.
Beratungshilfe kann nur Personen gewährt werden, die im Amtsgerichtsbezirk Hannover ihren Wohnsitz haben.
Zu dem Amtsgerichtsbezirk Hannover gehören:
- Stadt Hannover
- Langenhagen
- Laatzen
- Seelze
- Hemmingen
Beratungshilfe kann auch schriftlich mit dem Formular JV200 beantragt werden:
Antragsformular JV200 - bitte hier klicken- (PDF, 0,2 MB, nicht barrierefrei)
Weitere Informationen zur Rechtsantragstelle
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Link zum Justizportal -bitte anklicken-
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Allgemeines Informationsblatt des Amtsgerichts Hannover - bitte hier klicken- (PDF, 0,2 MB, nicht barrierefrei)
(bitte unbedingt lesen!)