Verhalten während des Gerichtsbesuches
- Zum Terminstag nehmen Sie "Hilfsplanungen" vor. Falls die Sitzung kurzfristig ausfällt, haben Sie Ausweichmöglichkeiten.
- Sie erleichtern den Sitzungsablauf sehr, wenn Sie mit Ihrer Gruppe rechtzeitig eintreffen.
- Es sollte vermieden werden, den Sitzungssaal während der laufenden Sitzung zu betreten oder zu verlassen (z. B. für eine Pause). Bedenken Sie bitte, dass die Verhandlung dadurch empfindlich gestört wird. Die Gruppe sollte stets gemeinsam und nur zu Beginn einer Sache (nach Aufruf) den Saal betreten und nach Beendigung einer Sache (Urteilsbegründung) wieder verlassen.
- Sie werden gebeten, jede Störung während der Verhandlung durch Unterhaltungen oder andere Geräuschentwicklungen, insbesondere Beifalls- oder Unmutskundgebungen, zu unterlassen. Während der Verhandlung ist es untersagt, im Sitzungssaal zu rauchen oder Speisen und Getränke zu sich zu nehmen. Den Anweisungen der oder des Vorsitzenden ist in jedem Fall Folge zu leisten.
- Auf Ihre Garderobe müssen Sie selbst achten.