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Hinweise zur Teilnahme an Gerichtsverhandlungen

Alle Bürgerinnen und Bürger können ohne vorherige Anmeldung als Zuschauerinnen und Zuschauer an öffentlichen Gerichtsverhandlungen teilnehmen. Die Gerichtsverhandlungen werden durch einen Aushang vor den Sälen bekannt gegeben. Sollten Sie einen Gruppenbesuch bzw. ein Besuch mit einer Schulklasse planen, beachten Sie die gesonderten Hinweise!

Beim Amtsgericht Hannover gibt es ca.

40 Erwachsenenstrafabteilungen,

16 Jugendstrafabteilungen,

60 Zivilgerichtsabteilungen,

25 Familiengerichtsabteilungen,

17 Vormundschaftsabteilungen.

Daneben gibt es u. a. Nachlass-, Insolvenz-, Grundbuchabteilungen.

Einige Gerichtsverhandlungen dürfen Sie nicht besuchen, weil diese nicht öffentlich sind, z.B. Ehescheidungen, Vormundschaftssachen, Strafsachen gegen Jugendliche (14 - 17 Jahre).

Andere Gerichtsverhandlungen, z.B. Zivilprozesse, sind für Besuche weniger geeignet, weil meistens ein schriftliches Verfahren vorausgegangen ist und die Einführung in den Sach- und Streitstand durch das Gericht nicht den gesamten Sachverhalt wiedergeben kann. Häufig werden in der Verhandlung auch nur die Anträge gestellt,

Besuche lohnen sich erfahrungsgemäß in Strafsachen gegen erwachsene Angeklagte beim Einzelrichter und beim Schöffengericht.

Am Amtsgericht Hannover werden jährlich etwa 15.000 Straftaten und Ordnungswidrigkeitenverfahren verhandelt. Die Verhandlungen beginnen in der Regel zwischen 8.00 Uhr bis 9.00 Uhr und enden zwischen 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr. Von Montag bis Freitag finden regelmäßig mehrere gleichartige Sitzungen statt. Ein Richter verhandelt pro Sitzungstag etwa 5 - 15 Einzelrichter- bzw. 1 - 3 Schöffengerichtssachen.

Da zwischen den einzelnen Verhandlungen Pausen entstehen (z. B. weil ein Angeklagter nicht erschienen ist), sollten Sie "Hilfsplanungen" vornehmen.

Die Säle ab Nr. 2000 befinden sich im Altbau, die Säle ab Nr. 3000 im Neubau des Amtsgerichts. Bitte beachten Sie, dass für Ihre Gruppe in dem betreffenden Sitzungssaal genug Plätze vorhanden sind, und dass bei der Aufteilung in mehrere Gruppen auch mehrere Aufsichtspersonen vorhanden sind.

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