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Sprechzeiten

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Für die Geschäftsstellen:

  • Vormittags: Montag bis Freitag von 9.00 bis 12.00 Uhr
  • Nachmittags: Montag bis Donnerstag nach Vereinbarung


Für die Rechtsantragstelle:

  • Vormittags: Montag bis Freitag von 9.00 bis 12.00 Uhr, "weitere wichtige Informationen bitte anklicken!"

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Für die Einsichtsstelle des Grundbuchamtes:


  • Montag bis Freitag: 09.00 - 12.00 Uhr

sowie nach Vereinbarung


Weitere wichtige Informationen bitte anklicken

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Für die Gerichtszahlstelle:



• Montag bis Donnerstag: 9.00 bis 15.30 Uhr

  • Freitag von 9.00 bis 12.00 Uhr

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Für das Nachlassgericht:


Das persönliche Erscheinen im Nachlassgericht ist nur nach vorheriger Terminabsprache möglich.

bitte anklicken


Für die Anweisungsstelle:


•Montag bis Donnerstag: 9.00 bis 13.00 Uhr und 14.00 bis 15.30 Uhr


•Freitag von 9.00 bis 12.00 Uhr

Entschädigungsanträge für Zeugen, Dolmetscher, Sachverständige und Schöffen können schriftlich gestellt werden.

Schriftlicher Antrag Schöffenentschädigung (PDF - 0,34MB)

Schriftlicher Antrag Zeugenentschädigung (PDF - 0,34MB)

Verdienstausfallbescheinigung (PDF - 0,19MB)




An den Werktagen vor gesetzlichen Feiertagen ist das Amtsgericht nur von 9.00 bis 12.00 Uhr geöffnet.
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