Sprechzeiten
-
Für die Geschäftsstellen:
- Vormittags: Montag bis Freitag von 9.00 bis 12.00 Uhr
- Nachmittags: Montag bis Donnerstag nach Vereinbarung
Für die Rechtsantragstelle:
- Vormittags: Montag bis Freitag von 9.00 bis 12.00 Uhr, "weitere wichtige Informationen bitte anklicken!"
--------------------------------------------------------------------------------------------------
Für die Einsichtsstelle des Grundbuchamtes:
- Montag bis Freitag: 09.00 - 12.00 Uhr
sowie nach Vereinbarung
Weitere wichtige Informationen bitte anklicken
- ---------------------------------------------------------------------------------------------------
Für die Gerichtszahlstelle:
• Montag bis Donnerstag: 9.00 bis 15.30 Uhr
- Freitag von 9.00 bis 12.00 Uhr
______________________________________________________________
Für das Nachlassgericht:
Das persönliche Erscheinen im Nachlassgericht ist nur nach vorheriger Terminabsprache möglich.
Für die Anweisungsstelle:
•Montag bis Donnerstag: 9.00 bis 13.00 Uhr und 14.00 bis 15.30 Uhr
•Freitag von 9.00 bis 12.00 Uhr
Entschädigungsanträge für Zeugen, Dolmetscher, Sachverständige und Schöffen können schriftlich gestellt werden.
Schriftlicher Antrag Schöffenentschädigung (PDF - 0,34MB)
Schriftlicher Antrag Zeugenentschädigung (PDF - 0,34MB)
Verdienstausfallbescheinigung (PDF - 0,19MB)