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Hinweise für schwerbehinderte Menschen

Gehbehinderte und auf den Rollstuhl angewiesene Verfahrensbeteiligte / Besucher


Gehbehinderten und Rollstuhlfahrern wird der Zugang zum Alt- und Neubau des Amtsgerichts (Volgersweg 1 – Rückseite Hauptbahnhof - ) durch den behinderungsgerechten Eingang des Neubaues – rechte Tür – sowie den Eingang des Albaues ­– rechts vom Haupteingang – ermöglicht.

Neben der Tür des Neubauses sowie des Altbaues befindet sich eine ausgewiesene Klingel. Nach kurzer Zeit wird der Zugang durch einen Mitarbeiter, der Ihnen die Automatiktür öffnet, ermöglicht..

Den 1.- 3. Stock des Neubaues können sie mit drei Aufzügen erreichen.

Ein Aufzug befindet sich bereits ca. 10 Meter schräg links von der Eingangstür. Der 4. Stock kann nur mit dem Fahrstuhl in der Mitte des Neubaus erreicht werden.

Der Altbau kann auch von Rollstuhlfahrern über den Neubau erreicht werden:

Mit dem Aufzug in den 2. Stock, dann links bis zum Übergang (Verbindung Alt / Neubau) – ca. 20 Meter - . Am Ende des Übergangs befindet sich ein Behindertenfahrstuhl. Er befördert den Rollstuhlfahrer auf die Ebene des 1. Stocks des Altbaus. Im Altbau befindet sich ein weiterer Fahrstuhl Nähe Zimmer 2111 / 1. Stock.

Bestehen besondere Umstände ( u. a. Elektrorollstuhl), die darüber hinaus eine Hilfestellung durch Mitarbeiter des Amtsgerichts erfordern, wird gebeten, rechtzeitig vor dem Termin / Besuch mit der Wachtmeisterei des Amtsgerichts (05 11 / 3 47 - 22 51) fernmündlich Kontakt aufzunehmen. Ein zusammenlegbarer Rollstuhl befindet sich ständig in der Hauptwachtmeisterei des Amtsgerichts (Altbau) Zimmer 2038.

Behindertengerechte Toiletten befinden sich im Altbau sowie Neubau des Amtsgerichts.

Bild zum Thema Hinweise für Gehbehinderte Bildrechte: grafolux & eye-server
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