Sicherheitsmaßnahmen und Kontrollen
Wenn vor einer Hauptverhandlung der Verdacht von Gewalttaten oder Störungen besteht, können Kontrollen angeordnet oder die Sitzung in besondere Sicherheitssäle verlegt werden. Der Zugang zu diesen Sälen sowie zu den angrenzenden – durch Gitterwände abtrennbaren - Sicherheitsbereichen wird durch strenge Kontrollen überwacht. Gefährliche Gegenstände (hierzu zählen jede Art von Waffen, Messer oder andere gefährliche Gegenstände die zur Verletzung von Personen geeignet sind) werden durch die mit den Kontrollen befassten Wachtmeister in Verwahrung genommen. Weigert sich ein Besucher, die Inverwahrnahme der Gegenstände zu dulden, wird ihm der Zutritt verweigert.
Alle Besucher und insbesondere Schulklassen werden darauf hingewiesen, dass Waffen oder andere gefährliche Gegenstände grundsätzlich nicht mit ins Gericht gebracht werden dürfen und dass bei dem Verdacht eines Verstoßes gegen das Waffengesetz Strafanzeige erstattet werden muss.