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Öffentliche Gerichtsverhandlung

Die meisten Verhandlungen im Amtsgericht Hannover, insbesondere Straf- und Zivilprozesse, sind öffentlich.

Von einigen Gerichtsverhandlungen ist die Öffentlichkeit gesetzlich ausgeschlossen, z.B. von Ehescheidungen, Vormundschaftssachen und Strafsachen gegen Jugendliche (14 - 17 Jahre).

Beachten Sie bitte, dass die Sitzungsgewalt im Saal durch den oder die Gerichtsvorsitzende/n ausgeübt wird und dass deren Anweisungen unbedingt Folge zu leisten ist.

Wenn Sie an einer Verhandlung als Zuhörer teilnehmen möchten, finden Sie Einzelheiten hierzu unter der Rubrik Sitzungstermine.

Eingang Sitzungssaal
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