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Elektronischer Rechtsverkehr in Grundbuchsachen

Informationen zum elektronischen Rechtsverkehr mit dem Grundbuchamt Hannover

Was ändert sich zum 01.11.2022?

Die Niedersächsische Verordnung über den elektronischen Rechtsverkehr mit den Grundbuchämtern und die elektronische Führung der Grundakten (Nds. eGruVO) sieht mit der Verordnung zur Änderung der Nds. eGruVO ab dem 01.11.2022 für das Amtsgericht Hannover verpflichtend den elektronischen Rechtsverkehr und die Führung der elektronischen Grundakte vor.

Wie sind Anträge ab dem 01.11.2022 an das Grundbuchamt zu übermitteln?

Notarinnen und Notare sind verpflichtet, ab dem 01.11.2022 Anträge an das Grundbuchamt Hannover ausschließlich elektronisch zu übermitteln. Die elektronischen Anträge sind ausnahmslos an das EGVP-Postfach des Grundbuchamtes Hannover zu richten.
Alle anderen Verfahrensbeteiligten und Antragsteller können ihre Anträge und Dokumente entweder weiterhin in Papier oder elektronisch einreichen.

Bitte beachten Sie!

Das EGVP-Postfach des Grundbuchamtes entspricht nicht dem EGVP-Postfach des Amtsgerichts. Anträge, die an das EGVP-Postfach des Amtsgerichts Hannover übermittelt werden, sind nicht dem Grundbuchamt zugegangen. Eine Weiterleitung der Eingänge erfolgt nicht. Ebenso sind Übermittlungen per E-Mail unzulässig.
Sie können uns helfen, indem Sie bei der Überführung der Dokumente in das PDF-Format darauf achten, dass ein durchsuchbares Dokument erzeugt wird.
Grundpfandrechtsbriefe, Vollstreckungstitel sowie Ausfertigungen von Erbscheinen oder Testamentsvollstreckerzeugnissen sind – wie bisher – im Original auf dem Postweg einzureichen.

Elektronische Grundakten – was bedeutet das?

Ab dem 01.11.2022 werden alle eingereichten Anträge und Nachweise in die elektronische Grundakte übertragen und ausschließlich elektronisch aufbewahrt. Die bis dahin für das Grundbuch in Papier geführte Grundakte bleibt bestehen. Einblick in diese oder die fortan elektronisch geführte Grundakte kann durch das Grundbuchamt gewährt werden. Das automatisierte Abrufverfahren nach § 133 GBO steht für die Einsicht in die elektronische Grundakte zurzeit noch nicht zur Verfügung.

Einschränkungen während der Einführungs- und Übergangsphase

Durch Schulungen der Mitarbeiter(innen) und den mit der Umstellung zunächst verbundenen zeitlichen Mehraufwand werden längere Erledigungszeiten ab Mitte Oktober unvermeidbar sein.
Insbesondere die Überführung von Papiereingängen ab dem 01.11.2022 wird sehr zeitaufwändig sein. Bitte unterstützen Sie uns, indem Sie die Einreichung in Papierform auf das notwendige Maß reduzieren. Bitte prüfen Sie auch, ob eine Antragstellung in Papierform kurz vor dem 01.11.2022 zugunsten einer elektronischen Antragstellung ab dem 01.11.2022 zurückgestellt werden kann.

Das Grundbuchamt Hannover erreichen Sie für den elektronischen Rechtsverkehr unter folgender Adresse:
EGVP: DE.Justiz.9b51e99e-4c0b-4bc8-954e-d4f81f10b871.8c02

Artikel-Informationen

erstellt am:
13.10.2022
zuletzt aktualisiert am:
04.11.2022

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