Videovernehmungsraum
Für das neue Verfahren stehen drei, optisch und akustisch miteinander vernetzte Räume zur Verfügung: Ein Sitzungssaal, ein Besprechungszimmer und ein kindgerecht ausgestattetes Vernehmungszimmer. Diese Aufteilung erlaubt es, den Zeugen außerhalb des Sitzungssaales zu vernehmen. Die Vernehmungen werden dann entweder aufgezeichnet oder zeitgleich in den Sitzungssaal übertragen. Damit bleibt dem Opfer die nochmalige unmittelbare Konfrontation mit dem Täter erspart. Es geht hier nicht nur um Kinder als Verbrechensopfer, sondern auch um vergewaltigte Frauen oder gefährdete Zeugen aus dem Bereich der organisierten Kriminalität, die durch Vernehmung in getrennten Räumen besser gesichert werden können.
Im Zeugenschutzzimmer können herkömmliche Vernehmungen kindlicher Opferzeugen und auf Video aufgezeichnete Befragungen in einer freundlichen Umgebung durchgeführt werden. Sofern die Prozessbeteiligten einverstanden sind, kann dem Opfer die erfahrungsgemäß sehr belastende Situation einer zeugenschaftlichen Vernehmung vor Gericht erspart werden.