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Zu Unrecht verweigerte Mitnahme bei Flugreise wegen Prügelei am Flughafen?

Termin zur Güteverhandlung und mündlichen Verhandlung in einer Fluggastrechtesache

Das Amtsgericht Hannover - Zivilgericht - verhandelt

am 27.06.2024 um 10:00 Uhr in Saal 2148

unter dem Vorsitz von

Herrn Richter am Amtsgericht

Carsten Knepper

über eine Schadensersatzklage eines Fluggastes.

Der Kläger hatte für sich und seine Familie Flüge von Düsseldorf nach Boa Vista gebucht. Als er sich mit seiner Familie zum Einchecken am Schalter angestellt hatte, kam es zu einer körperlichen Auseinandersetzung mit einer anderen Familie. Daraufhin wurde dem Kläger die Mitnahme verweigert.

Der Kläger macht mit der Klage insbesondere Ansprüche nach der Fluggastrechteverordnung sowie Schadensersatz für die Buchung von Ersatzflügen geltend. Er behauptet, Angehörige der anderen Familie hätten sich, nachdem sie festgestellt hätten, dass sie in der falschen Schlange angestanden hätten, vor die Familie des Klägers gedrängelt, den Kläger geschubst und mit der Faust ins Gesicht geschlagen. Dagegen habe der Kläger sich lediglich zur Wehr gesetzt.

Die Beklagte beruft sich im Wesentlichen darauf, dass der Flugkapitän im Rahmen seiner hoheitlichen Aufgabe der Gewährleistung der Sicherheit an Bord des Flugzeuges die Entscheidung getroffen habe, beide Familien nicht mitfliegen zu lassen. Dabei komme es nicht darauf, wer die Auseinandersetzung begonnen habe, sondern allein darauf, dass wegen der Gefahr weiterer Eskalation ein objektives Risiko für die Flugsicherheit bestanden habe.

Az.: 568 C 9847/23

Ansprechpartner:

Amtsgericht Hannover

- Pressestelle -

Dr. Patrick Skeries

Richter am Amtsgericht

Volgersweg 1 | 30175 Hannover

Tel.: 0511 347-2207 | 0176-15347004

E-Mail: patrick.skeries@justiz.niedersachsen.de

www.amtsgericht-hannover.niedersachsen.de

Artikel-Informationen

erstellt am:
27.06.2024

Ansprechpartner/in:
Herr Pressesprecher RiAG Patrick Dr. Skeries

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