l Niedersachsen klar Logo

Sexuelle Belästigung zwischen Anwalt und Mandantin oder rein freundschaftliches Kompliment?

„Hi, du hast bestimmt noch mehr heiße Fotos?!“ - Sexuelle Belästigung zwischen Anwalt und Mandantin oder rein freundschaftliches Kompliment?

Unter anderem über diese Frage verhandelt das Amtsgericht Hannover - Zivilgericht -

am 14.10.2025 um 09:00 Uhr in Saal 2203

in einem Rechtsstreit, in dem es um die Vergütung eines Rechtsanwalts geht.

Der Kläger ist Rechtsanwalt. Er verlangt von der Beklagten u.a. die Zahlung von 1.052,18 EUR, weil – so seine Begründung – er für sie als Anwalt in einer Verkehrsunfallsache tätig gewesen sei. Die Beklagte verteidigt sich gegen die Klage. Zur Begründung beruft sie sich u.a. darauf, dass der Kläger sie über WhatsApp sexuell belästigt habe. Dort habe er ein Foto der Beklagten mit den Worten „heißes Bild“ und „Dein Freund hat so ein Glück“ kommentiert und folgende Frage gestellt: „Hi, du hast bestimmt noch mehr heiße Fotos?!“ Daher habe die Beklagte das Mandat kündigen dürfen. Der Kläger ist der Auffassung, dass die Nachrichten eindeutig freundschaftlicher Natur seien und mit der anwaltlichen Tätigkeit nicht im Zusammenhang stünden. Zudem hätten sie keinen sexuellen Inhalt. Seine anwaltliche Tätigkeit habe er jedenfalls anstandslos erledigt.

Az.: 526 C 3899/25


Ansprechpartner:

Amtsgericht Hannover Volgersweg 1 | 30175 Hannover
- Pressestelle - Tel.: 0511 347-2207 | 0176-15347004
Dr. Patrick Skeries E-Mail: patrick.skeries@justiz.niedersachsen.de
Richter am Amtsgericht www.amtsgericht-hannover.niedersachsen.de



Ab dem 13.10.2025 steht Ihnen Herr Künnen in dieser Sache als Ansprechpartner zur Verfügung. Sie erreichen Ihn unter simon.kuennen@justiz.niedersachsen.de sowie unter 0176-15347013.

zurück November 2025 vor
KW Mo Di Mi Do Fr Sa So
44 01 02
45 03 04 05 06 07 08 09
46 10 11 12 13 14 15 16
47 17 18 19 20 21 22 23
48 24 25 26 27 28 29 30

Artikel-Informationen

erstellt am:
10.10.2025

Ansprechpartner/in:
Herr Pressesprecher RiAG Patrick Dr. Skeries

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln