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Haftbefehl gegen Lars Windhorst außer Vollzug gesetzt

Termin mit dem Insolvenzgericht vereinbart

Das Insolvenzgericht hat mit Beschluss vom 23. Mai 2024 in dem Insolvenzantragsverfahren gegen die Projekt IZ Hannover GmbH angeordnet, Lars Windhorst in Haft zu nehmen. Der Haftbefehl wird damit begründet, dass Herr Windhorst als faktischer Geschäftsführer der Schuldnerin seinen Mitwirkungspflichten nicht nachgekommen und seinem Anhörungstermin unentschuldigt ferngeblieben ist. Die Vollziehung des Haftbefehls wurde nun unter der Auflage ausgesetzt, dass Herr Windhorst in einem neuen Termin die erbetenen Auskünfte erteilt und Belege vorlegt. Zuvor hatte sich für Herrn Windhorst dessen Anwalt bei dem Insolvenzgericht gemeldet und einen Termin bestätigt, zu dem neben Herrn Windhorst auch der vorläufige Insolvenzverwalter erscheinen wird. Der Termin selbst wird im Vorfeld nicht bekannt gegeben.

Ansprechpartnerin:

Amtsgericht Hannover

- Pressestelle -

Heike Brodthage

Richterin am Amtsgericht

Volgersweg 1 | 30175 Hannover

Tel.: 0511 347-2254 | 0176-15347003

E-Mail: heike.brodthage@justiz.niedersachsen.de

www.amtsgericht-hannover.niedersachsen.de

Artikel-Informationen

erstellt am:
05.06.2024

Ansprechpartner/in:
Frau Pressesprecherin Ri´in AG Heike Brodthage

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