l Niedersachsen klar Logo

Zentrales Registergericht

Seit dem 1. August 2005 ist das Amtsgericht Hannover für die Führung des Handels, des Genossenschafts- und des Vereinsregisters im Landgerichtsbezirk Hannover ausschließlich zuständig. Durch die Zentralisierung ist das Amtsgericht Hannover jetzt für die Registerführung folgender Amtsgerichte zuständig:

  • AG Burgwedel
  • AG Hameln
  • AG Neustadt a. Rgbe.
  • AG Springe
  • AG Wennigsen

Das Partnerschaftsregister wird seit dem 01.08.2005 zentral für ganz Niedersachsen beim Amtsgericht Hannover geführt. Ausgenommen von der Zentralisierung bleibt die Führung des Güterrechtsregisters.

Einsichtnahme, Erteilung von Registerabschriften
Jeder kann sich die für ihn wichtigen Kenntnisse durch Einsichtnahme in die vorgenannten öffentlichen Register und in die dazugehörigen Urkunden verschaffen. Es muss weder ein berechtigtes Interesse dargelegt werden, warum die Einsicht erfolgen soll, noch muss sich die einsichtnehmende Person ausweisen.

Die Einsichtnahme ist gebührenfrei und bei jedem Amtsgericht in Niedersachen möglich.

Beim Amtsgericht Hannover kann die Einsichtnahme zu den Geschäftszeiten
(Montag bis Freitag 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr) erfolgen.

Es besteht außerdem die Möglichkeit Abschriften bestimmter Registereintragungen (sogenannte Registerauszüge), schriftlich oder per Fax (0511-347-2927 und 0511-347-3236) zu beantragen. Die Registerauszüge können - je nach Beantragung - in beglaubigter oder unbeglaubigter Form erteilt werden. Ihre Erteilung ist jedoch kostenpflichtig. Die Kosten hierfür betragen gem. §§ 3, 34 Notarkostengesetz (GNotKG).

  • Für einen unbeglaubigten Registerauszug 10,- Euro
  • Für einen beglaubigten Registerauszug 20,- Euro.


RegisSTAR

Das Programmsystem RegisSTAR ermöglicht die Online-Einsicht in aktuelle, chronologische und historische Registerausdrucke über das Internet. Dabei kann in allen niedersächsischen Handels-, Genossenschafts-, Vereins- und Partnerschaftsregistern recherchiert werden. Zudem stehen Firmeninformationen wie z.B. die Vertretungsberechtigten, die Prokuristen oder auch die Firmenanschrift zur Verfügung.

Die gebührenpflichtige Internet-Registerauskunft wird nach einer Registrierung zum Verfahren grundsätzlich jedermann offen stehen und kann künftig auch außerhalb der Geschäftszeiten rund um die Uhr genutzt werden. Teilnehmer der Internet-Registerauskunft benötigen lediglich einen PC mit Internetanschluss sowie einen aktuellen Standard-Browser. Zur Darstellung der Registerausdrucke wird das kostenfrei erhältliche Programm Acrobat Reader verwendet.

Über ein Registerportal der Bundesländer (www.handelsregister.de) ist es seit dem 01.01.2007 möglich, bundesweit Einsicht in sämtliche automatisierten Handelsregister zu nehmen.


Einführung der elektronischen Registerführung in Niedersachsen
Seit dem 1. August 2005 ist die Bearbeitung der Handels-, Genossenschafts- und Vereinsregister in Niedersachsen bei 11 Amtsgerichten konzentriert. Aufgrund einer EU-Vorgabe (sog. SLIM-IV-Richtlinie) musste in allen Ländern die Automation der Handels- und Genossenschaftsregister bis zum 31. Dezember 2006 umgesetzt sein, so dass seit 1. Januar 2007 auch innerhalb der niedersächsischen Justiz die elektronische Registerführung eingeführt ist.

Für den Fall, dass keine elektronische Übermittlung mittels EGVP oder die elektronische Folgebearbeitung möglich ist, wird gemäß § 54 Abs. 3 HRV beim Amtsgericht Hannover die ersatzweise Einreichung in Papierform genehmigt.

Weitere Informationen finden Sie unter:


Offenlegung der Jahresabschlüsse
Um die Veröffentlichung der Jahresabschlüsse ab dem Geschäftsjahr 2006 zu erleichtern, sind für die zentrale Entgegennahme, Speicherung und Veröffentlichung nicht mehr die Amtsgerichte, sondern der elektronische Bundesanzeiger zuständig. Der elektronische Bundesanzeiger wird zu einem zentralen Veröffentlichungsorgan für wirtschaftsrechtliche Bekanntmachungen ausgebaut. Die Unterlagen der Rechnungslegung sind künftig ebenfalls elektronisch einzureichen. Für eine Übergangszeit von 3 Jahren wird durch eine Rechtsverordnung des Bundesministeriums der Justiz jedoch noch eine Papier-Einreichung zugelassen. Über die Einzelheiten der elektronischen Einreichung informiert der elektronische Bundesanzeiger unter www.ebundesanzeiger.de.

Handelsregister
Das Handelsregister ist unterteilt in Handelsregister A (HR A) und Handelsregister B (HR B).

Im Handelsregister A (HR A) werden eingetragen:

  • Einzelkaufleute (e.K., e.Kfm.)
  • Offene Handelsgesellschaft (OHG)
  • Kommanditgesellschaft (KG), sowie die GmbH & Co. KG
  • Europäische wirtschaftliche Interessenvereinigung (EWIV)


Im Handelsregister B (HR B) werden eingetragen:

  • Aktiengesellschaft (AG)
  • Kommanditgesellschaft auf Aktien (KgaA)
  • Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
  • Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit (VvaG)
  • Societas Europaea (SE) = Europa AG


In das Genossenschaftsregister GnR werden eingetragen:

  • Eingetragene Genossenschaft (eG)
  • Societas Cooperativa Europaea (SCE) = Europäische Genossenschaft


Weitere Register sind:

  • Das Vereinsregister (VR) mit dem Verzeichnis der eingetragenen und damit rechtsfähigen Vereine (e.V.) und ihrer Rechtsverhältnisse.

 
zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln