Prozess- und Verfahrenskostenhilfe
Auf der Internetseite „Justiz-Services - Rechtsinformationen und digitale Anwendungen“ können Sie denn Prozesskostenhilfeantrag (Inkl. des Formulars „Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse“) bereits ausfüllen. Anschließend können Sie den Antrag ausdrucken und – ergänzt um die eingescannten oder ausgedruckten Belege – per Post oder über „Mein Justizpostfach“ vollständig digital versenden (zum Antrag).