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Prozess- und Verfahrenskostenhilfe

Auf der Internetseite „Justiz-Services - Rechtsinformationen und digitale Anwendungen“ können Sie denn Prozesskostenhilfeantrag (Inkl. des Formulars „Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse“) bereits ausfüllen. Anschließend können Sie den Antrag ausdrucken und – ergänzt um die eingescannten oder ausgedruckten Belege – per Post oder über „Mein Justizpostfach“ vollständig digital versenden (zum Antrag).
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