l Niedersachsen klar Logo

Sicherheitsmaßnahmen und Kontrollen

Die Auskunftsbeamten und sämtliche Mitarbeiter/innen sind gleichwohl angewiesen, auffällige oder randalierende Personen sowie verdächtige Umstände sofort zu melden. Dies führt zu einer umgehenden Überprüfung durch gut ausgebildete Wachtmeister. Durch ein Alarmsystem ist ferner sicherstellt, dass innerhalb kürzester Zeit an jedem Arbeitsplatz Hilfe zur Verfügung steht. Seit einiger Zeit wird allerdings in unregelmäßigen Abständen am Eingang eine Kontrolle mit einem Metalldetektor durchgeführt, wo jeder Besucher auf gefährliche Gegenstände kontrolliert wird.

Wenn vor einer Hauptverhandlung der Verdacht von Gewalttaten oder Störungen besteht, können Kontrollen angeordnet oder die Sitzung in besondere Sicherheitssäle verlegt werden. Der Zugang zu diesen Sälen sowie zu den angrenzenden – durch Gitterwände abtrennbaren - Sicherheitsbereichen wird durch strenge Kontrollen überwacht. Gefährliche Gegenstände (hierzu zählen jede Art von Waffen, Messer oder andere gefährliche Gegenstände die zur Verletzung von Personen geeignet sind) werden durch die mit den Kontrollen befassten Wachtmeister in Verwahrung genommen. Weigert sich ein Besucher, die Inverwahrnahme der Gegenstände zu dulden, wird ihm der Zutritt verweigert.

Alle Besucher und insbesondere Schulklassen werden darauf hingewiesen, dass Waffen oder andere gefährliche Gegenstände grundsätzlich nicht mit ins Gericht gebracht werden dürfen und dass bei dem Verdacht eines Verstoßes gegen das Waffengesetz Strafanzeige erstattet werden muss.

Piktogramm Fingerabdruck
zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln