Artikel-Informationen
erstellt am:
25.03.2025
Ansprechpartner/in:
Herr Pressesprecher RiAG Patrick Dr. Skeries
Termin zur Güteverhandlung und mündlichen Verhandlung in einer WEG-Sache
Muss die Landeshauptstadt Hannover eine millionenschwere Sonderumlage für die Erhaltung des Sockelgeschosses des Ihme-Zentrums oder jedenfalls einen Teil davon zahlen? Über diese Frage verhandelt das Amtsgericht Hannover - Zivilgericht -
am 26.03.2025 um 11:20 Uhr in Saal 2181
unter dem Vorsitz von
Frau Richterin am Amtsgericht
Dagmar Frost.
Die Klägerin des Rechtsstreits ist die Gemeinschaft aller Wohnungs- und Teileigentümer des Ihme-Zentrums. Das Ihme-Zentrum ist ein Wohn-, Büro- und ehemaliges Einkaufszentrum in Hannover, das rechtlich als Anlage nach dem Wohnungseigentumsgesetz ausgestaltet ist. Die Beklagte ist die Landeshauptstadt Hannover, die Mitglied der Gemeinschaft ist, weil sie Eigentumsanteile am Ihme-Zentrum hält.
Im Jahre 2021 schlossen die Mitglieder der Wohnungs- und Teileigentümergemeinschaft des Ihme-Zentrums einen gerichtlichen Vergleich. Darin vereinbarten sie unter Bezugnahme auf die Teilungserklärung die Erhebung einer Sonderumlage für Erhaltungsmaßnahmen des Sockelgeschosses des Ihme-Zentrums. Die Beklagte gehört zum Kreis der zur Leistung der Sonderumlage Verpflichteten. Im September 2022 beschloss der Verwaltungsbeirat, einen Betrag von mehreren Millionen Euro für verschiedene Sanierungen von den Verpflichteten anzufordern. Die Beklagte lehnte eine Zahlung ab. Mit Bescheid vom 12.06.2024 gab der Fachbereich Planen und Stadtentwicklung der Beklagten der Gemeinschaft der Wohnungs- und Teileigentümer auf, verschiedene Arbeiten (Installation einer Brandschutzverkleidung, feuerbeständige Ertüchtigung der Tiefgaragenausfahrt, Rückbau verschiedener Deckenbereiche) an der Anlage durchzuführen.
Mit der Klage verlangt die Klägerin zunächst die Zahlung eines Teilbetrags von 100.000,00 Euro. Sie argumentiert unter anderem, dass die Beklagte eine Antwort auf die Frage schuldig sei, wie der Bescheid vom 12.06.2024 umgesetzt werden solle, wenn nicht einmal die Beklagte bereit sei, ihren Pflichten aus der Teilungserklärung und aus dem gerichtlichen Vergleich nachzukommen.
Die Beklagte verteidigt sich gegen die Klage. Eine strikte Anwendung der nach der Teilungserklärung vorgesehenen Lastenverteilung sei nicht mehr angemessen. Die Geschäftsgrundlage habe sich gegenüber der Zeit der Errichtung des Ihme-Zentrums und Abfassung der Teilungserklärung grundlegend geändert. Die „großen" Raumeigentümer hätten das Ihme-Zentrum längst verlassen und/oder seien insolvent. Es sei grob unbillig, wenn in dieser Situation die Beklagte, die über einen sehr geringen Eigentumsanteil verfüge, als letzte „starke“ Raumeigentümerin in Anspruch genommen werde. Die Beklagte hat zudem die Anfechtung des Vergleichs wegen Täuschung und Irrtums erklärt. Denn der Vergleich sei maßgeblich durch die Projekt IZ Hannover GmbH, die einen Großteil der Eigentumsanteile gehalten habe, initiiert worden. Diese sei mittlerweile insolvent. Der Vergleich sei aber im Vertrauen auf die Zahlungszusagen der Projekt IZ Hannover GmbH zustande gekommen.
Az.: 480 C 7761/24
Ansprechpartner:
Amtsgericht Hannover
- Pressestelle -
Dr. Patrick Skeries
Richter am Amtsgericht
Volgersweg 1 | 30175 Hannover
Tel.: 0511 347-2207 | 0176-15347004
E-Mail: patrick.skeries@justiz.niedersachsen.de
www.amtsgericht-hannover.niedersachsen.de
Artikel-Informationen
erstellt am:
25.03.2025
Ansprechpartner/in:
Herr Pressesprecher RiAG Patrick Dr. Skeries