l Niedersachsen klar Logo

Versuchte schwere Körperverletzung zulasten eines Polizeibeamten - 33-Jähriger attackiert Polizeikommissar und verletzt ihn dauerhaft

Das Schöffengericht des Amtsgerichts Hannover verhandelt am 30.10.2025 sowie am 04.11.2025 gegen einen heute 33-jährigen wegen versuchter schwerer Körperverletzung sowie Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte im jeweils besonders schweren Fall.

Der zur Tatzeit 31-Jährige soll am 08.10.2023 seine Mutter gebeten haben, die Polizei zu rufen, da sich in seiner Wohnung in Bemerode Eindringlinge befinden würden. Gemeinsam warteten die beiden auf die Ankunft der Polizei. Ein Polizeikommissar und eine Polizeikommissarin überprüften die Wohnung und untersagten dem Angeklagten, die Wohnung zur eigenständigen Klärung aufzusuchen. Der bislang viermal strafrechtlich verurteilte Angeklagte äußerte hierüber sein Unverständnis und griff den 27-jährigen Polizeibeamten an. Zunächst soll er ihm wiederholt mit der rechten Faust in das Gesicht geschlagen und ihn im „Schwitzkasten“ mehrere Sekunden gewürgt haben. Anschließend soll er mit seinem Daumen mehrere Sekunden gezielt tief in das linke Auge des Polizeibeamten gedrückt haben, wobei er es für möglich hielt und billigend in Kauf nahm, dass der Polizeibeamte hierdurch sein Sehvermögen verlieren könnte. Der Polizeibeamtin biss er in den rechten Unterarm. Gegenüber den zur Verstärkung eingetroffenen Polizeibeamten sperrte er sich wiederholt durch Gegenwehr.

Nach Ausführungen eines beauftragten Sachverständigen besteht bei dem Angeklagten, bei dem zur Tatzeit Cannabinoide festgestellt wurden, der Verdacht auf eine paranoide Schizophrenie.

Der Polizeibeamte erlitt neben der Mittelgesichts- und Schulterprellung eine dauerhafte Einschränkung des Überschulterblattnervs, eine posttraumatische Belastungsstörung und war mehr als zwei Wochen dienstunfähig. Es bestehen weiterhin Beschwerden und Schmerzen am linken Auge.

Aktenzeichen: 231 Ls 108/25

30.10.2025 – 09:00 Uhr Saal 3030

Fortsetzungstermin:

04.11.2025 – 09:00 Uhr Saal 2241

§ 226 StGB Schwere Körperverletzung

Absatz 1

Hat die Körperverletzung zur Folge, dass die verletzte Person

Nummer 1

das Sehvermögen auf einem Auge oder beiden Augen, das Gehör, das Sprechvermögen oder die Fortpflanzungsfähigkeit verliert,

Nummer 2 (…)

so ist die Strafe Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren.

§ 113 StGB Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte

Absatz 1

Wer einem Amtsträger oder Soldaten der Bundeswehr, der zur Vollstreckung von Gesetzen, Rechtsverordnungen, Urteilen, Gerichtsbeschlüssen oder Verfügungen berufen ist, bei der Vornahme einer solchen Diensthandlung mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt Widerstand leistet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Absatz 2

In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren.
Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn

Nummer 1. (…),

Nummer 2.

der Täter durch eine Gewalttätigkeit den Angegriffenen in die Gefahr des Todes oder einer schweren Gesundheitsschädigung bringt oder

Nummer 3. (…)

Ansprechpartner:

Amtsgericht Hannover

- Pressestelle -

Volgersweg 1 | 30175 Hannover

www.amtsgericht-hannover.niedersachsen.de

Laurin Osterwold

Richter am Amtsgericht

Tel.: 0511 347-2360 | 0176 15347013

E-Mail: laurin.osterwold@justiz.niedersachsen.de

Artikel-Informationen

erstellt am:
21.10.2025

Ansprechpartner/in:
Pressesprecher RiAG Laurin Osterwold

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln