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Terminsankündigung „Küsse auf dem Schützenausmarsch“ Hauptverhandlungstermin wegen sexueller Belästigung

Am 29.01.2026 findet ab 09:30 Uhr in Saal 2208 ein Verfahren gegen zwei Angeklagte wegen sexueller Belästigung statt.

Den 44- und 34-jährigen Angeklagten wird vorgeworfen, am 06.07.2025 im Rahmen des Schützenausmarsches zunächst den rechten Oberarm einer Polizeikommissarin ergriffen und diese festgehalten zu haben. Sodann sollen die beiden Angeklagten „alter Brauch, gute Sitten“ geäußert und die Polizeikommissarin ohne deren Einverständnis jeweils auf eine Wange geküsst haben. Die Küsse sollen an den Übergängen zu den Mundwinkeln erfolgt sein. Die Polizeikommissarin fühlte sich infolgedessen emotional überrumpelt.

Die Angeklagten legten gegen den jeweiligen Strafbefehl Einspruch ein, sodass das Gericht einen Hauptverhandlungstermin anberaumte.

Das Gericht hat neben den üblichen Verfahrensbeteiligten insgesamt 14 Zeugen geladen.

Aktenzeichen: 249 Cs 2407 Js 100959/25 (218/25)

Saal 2208

29.01.2026 – 09:30 Uhr

Vorschriften:

§ 184i Sexuelle Belästigung

(1) Wer eine andere Person in sexuell bestimmter Weise körperlich berührt und dadurch belästigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn nicht die Tat in anderen Vorschriften dieses Abschnitts mit schwererer Strafe bedroht ist.

(2) In besonders schweren Fällen ist die Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn die Tat von mehreren gemeinschaftlich begangen wird.

(3) Die Tat wird nur auf Antrag verfolgt, es sei denn, dass die Strafverfolgungsbehörde wegen des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung ein Einschreiten von Amts wegen für geboten hält.

§ 410 Einspruch; Form und Frist des Einspruchs; Rechtskraft

(1) Der Angeklagte kann gegen den Strafbefehl innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung bei dem Gericht, das den Strafbefehl erlassen hat, schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle Einspruch einlegen.

Ansprechpartner:

Amtsgericht Hannover

- Pressestelle -

Volgersweg 1 | 30175 Hannover

Herr Laurin Osterwold

Richter am Amtsgericht

Tel.: 0511 347-2360 | 0176 15347013

E-Mail: laurin.osterwold@justiz.niedersachsen.de

Artikel-Informationen

erstellt am:
21.01.2026

Ansprechpartner/in:
Pressesprecher RiAG Laurin Osterwold

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