Artikel-Informationen
erstellt am:
05.02.2026
Ansprechpartner/in:
Herr Pressesprecher RiAG Patrick Dr. Skeries
Am 10.02.2026 findet ab 09:30 Uhr in Saal 2283 ein Verfahren vor dem Schöffengericht unter Vorsitz von Herrn Richter am Amtsgericht Osterwold gegen einen heute 27-jährigen Angeklagten aus Hannover statt.
Dem Angeklagten wird in der Anklageschrift der Zentralstelle für Korruptionsstrafsachen der Staatsanwaltschaft Hannover vorgeworfen, zwischen März und Dezember 2022 eine stark überhöhte Anzahl von Corona-Tests gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigung abgerechnet zu haben. Gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigung soll er für den damaligen Standort in dem Scheibenstandsweg in Hannover-Anderten einen Betrag von 1.642.505,19 EUR abgerechnet haben, der ihm nach Anklagevorwurf unrechtmäßig ausgezahlt worden sei. Der Angeklagte soll dabei allein für die Leistungsmonate Juli bis September 2022 für angesetzte 70.000 Testungen mehr als 628.000 EUR erhalten haben.
Aufgrund einer Geldwäscheverdachtsmeldung wurden die Ermittlungen eingeleitet, wobei der Angeklagte die Kontogutschriften für Luxusgüter, Autovermietung sowie Hotels ausgegeben haben soll.
Das Gericht hat neben den üblichen Verfahrensbeteiligten insgesamt 11 Zeugen geladen.
Aktenzeichen: 216 Ls 4252 Js 66038/24 (96/25)
Termin: 10.02.2026; 09:30 Uhr; Saal 2283
Ein möglicher Fortsetzungstermin ist für den 17.02.2026 bestimmt.
Vorschriften:
§ 263 Betrug
„(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, dass er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) […]
(3) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter
1.
gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung von Urkundenfälschung oder Betrug verbunden hat,
2.
einen Vermögensverlust großen Ausmaßes herbeiführt oder in der Absicht handelt, durch die fortgesetzte Begehung von Betrug eine große Zahl von Menschen in die Gefahr des Verlustes von Vermögenswerten zu bringen,
3. – 5 […]“
Ansprechpartner:
| Amtsgericht Hannover | Volgersweg 1 | 30175 Hannover |
| - Pressestelle - | Tel.: 0511 347-2207 | 0176-15347004 |
| Dr. Patrick Skeries | E-Mail: patrick.skeries@justiz.niedersachsen.de |
| Richter am Amtsgericht | https://amtsgericht-hannover.niedersachsen.de |
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erstellt am:
05.02.2026
Ansprechpartner/in:
Herr Pressesprecher RiAG Patrick Dr. Skeries