Artikel-Informationen
erstellt am:
26.09.2025
Ansprechpartner/in:
Pressesprecher RiAG Laurin Osterwold
Angeklagter wegen vorsätzlicher Körperverletzung zu Geldstrafe verurteilt
Das Amtsgericht Hannover hat einen 39-jährigen Angeklagten aus Simbabwe wegen Körperverletzung zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 15,00€ (insgesamt 1.350,00€) verurteilt.
Der Angeklagte begab sich am 26.02.2025 in die Ausländerbehörde der Stadt Hannover. Aufgrund fehlender Ausweispapiere konnte ihm durch den Sachbearbeiter eine Arbeitserlaubnis nicht erteilt werden. Aus Verärgerung packte er den Sachbearbeiter heftig am Unterarm und ließ ihn trotz lautstarker Aufforderung nicht los. Er bestand weiterhin darauf, seine Wartenummer zurückzubekommen und ignorierte die Aufforderungen des Geschädigten. Dabei hielt er ihn am linken Arm derartig fest, dass der Geschädigte blaue Flecken und Schürfwunden und beim Versuch sich aus dem Griff zu lösen eine Infraktion des Oberarmkopfes erlitt.
Der Angeklagte, der bereits wegen Körperverletzung, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und Urkundenfälschung in den Jahren 2012 bis 2023 zu insgesamt vier Geldstrafen verurteilt wurde, zeigte sich uneinsichtig. Die Strafrichterin folgte den Ausführungen des geschädigten Zeugen und verurteilte den Angeklagten zu 90 Tagessätzen.
Das Urteil ist nicht rechtkräftig.
Aktenzeichen: 241 Cs 7372 Js 33184/25 (110/25)
Angewendete Vorschrift: § 223 Abs. 1 StGB Körperverletzung
(1) Wer eine andere Person körperlich mißhandelt oder an der Gesundheit schädigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.Ansprechpartner:
Amtsgericht Hannover | Volgersweg 1 | 30175 Hannover |
- Pressestelle - | |
Laurin Osterwold | Tel.: 0511 347-2360 | 0176 15347013 |
Richter am Amtsgericht | E-Mail: laurin.osterwold@justiz.niedersachsen.de |
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26.09.2025
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Pressesprecher RiAG Laurin Osterwold