Artikel-Informationen
erstellt am:
08.07.2025
Ansprechpartner/in:
Herr Pressesprecher RiAG Patrick Dr. Skeries
Das Amtsgericht Hannover - Zivilgericht – verhandelt
am 10.07.2025 um 14:00 Uhr in Saal 2147
unter dem Vorsitz von
Herrn Richter am Amtsgericht
Carsten Knepper
über eine Schmerzensgeldklage in einem Nachbarschaftsstreit.
Die Parteien bewohnen Eigentumswohnungen in einem Mehrfamilienhaus im Stadtteil Döhren, Hannover. Am 12. März 2024 kam es im Bereich des Dachbodens zu einer Auseinandersetzung zwischen dem Kläger und seiner Ehefrau auf der einen und der Beklagten und deren Ehemann auf der anderen Seite. Der Kläger behauptet, der Ehemann der Beklagten habe einen Streit provoziert. Dann habe er dem Kläger das Handy aus der Hand geschlagen. Als der Kläger sich nach dem Handy habe bücken wollen, habe die Beklagte ihm mehrfach mit voller Kraft mit der Faust gegen den Kopf geschlagen. Daher verlangt der Kläger die Zahlung eines Schmerzensgeldes von mindestens 1.000,00 EUR.
Die Beklagte verteidigt sich gegen die Klage und behauptet, der Kläger und seine Frau hätten sich über die auf dem Dachboden abgestellten Habseligkeiten der Beklagten und ihres Ehemannes „hergemacht“. Nachdem die Beklagte und ihr Ehemann nach dem Rechten gesehen hätten, habe der Kläger den Ehemann der Beklagten mit seinem Mobiltelefon ins Gesicht geschlagen und verletzt. Als der Kläger sich auf den gefallenen Ehemann der Beklagten zubewegte, habe die Beklagte mit ihrem rechten Arm reflexartig eine Abwehrbewegung in Richtung des Klägers gemacht.
Das Gericht hat das persönliche Erscheinen der Parteien zum Termin angeordnet und zwei Zeugen geladen.
Az.: 513 C 11860/24
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Dr. Patrick Skeries | E-Mail: patrick.skeries@justiz.niedersachsen.de |
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erstellt am:
08.07.2025
Ansprechpartner/in:
Herr Pressesprecher RiAG Patrick Dr. Skeries