Artikel-Informationen
erstellt am:
02.09.2024
Ansprechpartner/in:
Pressesprecher RiAG Laurin Osterwold
Das Amtsgericht Hannover verurteilte den 58-jährigen Hannoveraner wegen fahrlässiger Gefährdung des Straßenverkehrs in Tateinheit mit fahrlässiger Körperverletzung durch Erlass eines Strafbefehls bereits am 15.05.2024. Das Gericht setzte auf Antrag der Staatsanwaltschaft eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 40,00€, also insgesamt 3.600,00€, fest. Weiterhin wurde dem Angeklagten die Fahrerlaubnis entzogen, da sich aus der Tat ergibt, dass er zum Führen von Kraftfahrzeugen ungeeignet ist. Das Gericht verhängte zudem eine neunmonatige Fahrerlaubnissperre.
Der 58-Jährige befuhr mit seinem Fahrzeug im Rahmen der „Street Mag Show“ den Schützenplatz mit einem Blutalkoholwert von mindestens 0,47 Promille und wies dabei Ausfallerscheinungen in Form einer leicht verwaschenen Sprache, leichter Schläfrigkeit und Gleichgewichtsproblemen auf. Der Fahrzeugführer hätte dabei seine Fahrtüchtigkeit bei der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt erkennen können und müssen und verlor aufgrund seiner Alkoholisierung die Kontrolle über sein Fahrzeug und fuhr in eine fünfköpfige Personengruppe, wobei diese u.a. Schädel-Hirn-Traumata, Hüftprellungen, einen Schien- und Wadenbeinbruch sowie diversere Prellungen erlitten.
Aufgrund eines eingeholten rechtsmedizinischen Gutachten konnte der Fahrfehler mit der zu vereinbarenden Enthemmung und Kritikminderung durch den Einfluss von Alkohol und die in der Fahrtüchtigkeitsüberprüfung festgestellten Minderung von Aufmerksamkeit und Konzentration zurückgeführt werden und sich eine alkoholbedingte relative Fahruntüchtigkeit zum Vorfallszeitpunkt rechtsmedizinisch bejahen lassen.
Ein Unfallrekonstruktionsgutachten kam zu dem Ergebnis, dass die Unfallursache auf einen nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch des Fahrzeuges bei dem Herbeiführen eines „Burnouts“ zurückzuführen sei.
Dem Verurteilten kann innerhalb der neunmonatigen Fahrerlaubnissperre keine neue Fahrerlaubnis erteilt werden. Dem Verurteilten wurde die Fahrerlaubnis zwischenzeitlich und vorübergehend vorläufig entzogen.
Nach Einspruchsrücknahme durch den Verteidiger des Angeklagten ist die Entscheidung rechtskräftig.
Das Strafbefehlsverfahren stellt ein vereinfachtes Verfahren dar, wobei eine rechtskräftige Verurteilung ohne mündliche Hauptverhandlung erlangt werden kann.
Angewendete Vorschriften: §§ 223 Abs. 1, 229, 230, 315c Abs. 1 Nr. 1a, Abs. 3 Nr. 2, 52, 69, 69a StGB.
Az.: 239 Cs 2724 Js 90904 (34/24)
Ansprechpartner:
Amtsgericht Hannover - Pressestelle -
Laurin Osterwold Richter am Amtsgericht |
Volgersweg 1 | 30175 Hannover Tel.: 0511 347-2360 | E-Mail: laurin.osterwold@justiz.niedersachsen.de www.amtsgericht-hannover.niedersachsen.de |
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02.09.2024
Ansprechpartner/in:
Pressesprecher RiAG Laurin Osterwold