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Digitale Türspione in einer WEG-Anlage – Zeitgemäße Einrichtung oder Datenschutzverstoß?

Unter anderem über diese Frage verhandelt das Amtsgericht Hannover - Zivilgericht –

am 19.11.2025 um 10:00 Uhr in Saal 2181

unter dem Vorsitz von

Frau Richterin am Amtsgericht

Dagmar Frost.

Die Kläger sind Eigentümer einer Wohnung in einer WEG-Anlage im Stadtteil List, Hannover. Die Eigentümerversammlung beschloss im Juni diesen Jahres mit der Mehrheit der Stimmen, den Einbau digitaler Türspione an Wohnungstüren zu genehmigen. Die Kläger, die dem Beschluss nicht zugestimmt haben, sind der Auffassung, dass sie dadurch in ihren Persönlichkeitsrechten verletzt seien. Es bestehe – so die Kläger – zumindest der Anschein einer Videoüberwachung des gemeinschaftlich genutzten Flures. Dies führe zu einem unzumutbaren Überwachungsdruck. Mit der Klage möchten die Kläger den Beschluss daher für ungültig erklären lassen. Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer vertritt dagegen die Auffassung, der Beschluss orientiere sich an der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes. Die Persönlichkeitsrechte der Kläger seien daher nicht verletzt, der Beschluss nicht zu beanstanden.

Az.: 480 C 6084/25


Ansprechpartner:


Amtsgericht Hannover Volgersweg 1 | 30175 Hannover
- Pressestelle - Tel.: 0511 347-2207 | 0176-15347004
Dr. Patrick Skeries E-Mail: patrick.skeries@justiz.niedersachsen.de
Richter am Amtsgericht Website: www.amtsgericht-hannover.niedersachsen.de

Artikel-Informationen

erstellt am:
17.11.2025

Ansprechpartner/in:
Herr Pressesprecher RiAG Patrick Dr. Skeries

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