Artikel-Informationen
erstellt am:
05.03.2025
Ansprechpartner/in:
Herr Pressesprecher RiAG Patrick Dr. Skeries
Termin zur Güteverhandlung und mündlichen Verhandlung in einer WEG-Sache
Das Amtsgericht Hannover - Zivilgericht - verhandelt
am 02.04.2025 um 11:20 Uhr in Saal 2181
unter dem Vorsitz von
Frau Richterin am Amtsgericht
Dagmar Frost
über einen Widerspruch gegen eine einstweilige Verfügung.
Der Rechtsstreit hat eine angekündigte Unterbrechung der Heizungs-, Wasser- und Stromversorgung im Ihme-Zentrum in Hannover zum Gegenstand. Das Ihme-Zentrum ist ein Wohn-, Büro- und ehemaliges Einkaufszentrum, das rechtlich als Anlage nach dem Wohnungseigentumsgesetz ausgestaltet ist. Beteiligt am Verfahren ist zum einen der Insolvenzverwalter einer im Insolvenzverfahren befindlichen Mit- und Teileigentümerin des Ihme-Zentrums als Antragsteller. Antragsgegnerin ist die Gemeinschaft sämtlicher Wohnungs- und Teileigentümer des Ihme-Zentrums.
Am 13.02.2025 hatte die Antragsgegnerin angekündigt, die Heizungs- und Wasserversorgung der von der Antragstellerin vermieteten Wohnungen und die Stromversorgung des Parkhauses zu unterbrechen. Davon wären 125 Wohnungen betroffen gewesen. Dagegen hatte der Antragsteller das Amtsgericht Hannover angerufen, das der Antragsgegnerin am 14.02.2025 im Wege einer einstweiligen Verfügung untersagt hatte, die Versorgung zu unterbrechen. Gegen diese einstweilige Verfügung hat die Antragsgegnerin Widerspruch erhoben, über den das Amtsgericht nunmehr zu verhandeln hat.
Der Antragsteller hält die angedrohte Versorgungsunterbrechung für rechtswidrig. Einnahmen für die Insolvenzmasse erziele der Antragsteller ausschließlich aus den vermieteten Eigentumswohnungen. Diese Einnahmen reichten jedoch nicht aus, um die für alle Wohnungen und Gewerbeeinheiten insgesamt anfallenden Hausgelder aufzubringen, was ein maßgeblicher Grund für das Insolvenzverfahren gewesen sei.
Die Antragsgegnerin vertritt die Auffassung, dass sie die Versorgung unterbrechen dürfe. Die Antragsgegnerin befinde sich mit den Hausgeldzahlungen im Rückstand. Daher habe die Wohnungseigentümergemeinschaft den Beschuss gefasst, dass Eigentümer, die mehr als sechs Monatsraten Zahlungsrückstände gegenüber der Gemeinschaft aufwiesen, von der Versorgung mit Strom, Wasser und Heizung abgetrennt werden könnten. Das Insolvenzverfahren stehe dem nicht entgegen.
Az.: 480 C 1451/25
Ansprechpartner:
Amtsgericht Hannover - Pressestelle -
Dr. Patrick Skeries Richter am Amtsgericht |
Volgersweg 1 | 30175 Hannover Tel.: 0511 347-2207 | 0176-15347004 E-Mail: patrick.skeries@justiz.niedersachsen.de |
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erstellt am:
05.03.2025
Ansprechpartner/in:
Herr Pressesprecher RiAG Patrick Dr. Skeries