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26-Jähriger wegen der Billigung von Straftaten zu Geldstrafe verurteilt

Verurteilter bedankte sich bei den Angreifern der Attacken auf israelische Fußballfans in Amsterdam

Das Amtsgericht Hannover hat nach mehr als zweistündiger Hauptverhandlung mit Urteil vom heutigen Tag einen 26-jährigen Angeklagten zu einer Geldstrafe von 2500,00€ (50 Tagessätze zu je 50,00€) verurteilt.
Der Angeklagte hat zur Überzeugung des Gerichts am 09.11.2024 bei einer Demonstration zum Thema „Frieden in Nahost“ im Bereich des Steintors in Hannover einen Redebeitrag gehalten, bei der er u.a. äußerte: „Aber danke an die Löwen der Wüste, die den Schweinen gezeigt haben, welchen Platz sie auf der Welt haben und nicht nur in den Niederlanden“. Ferner äußerte er, dass es keine unschuldigen israelischen Fans gebe und „unsere Antworten auf Zionisten nicht weniger als Nasenblutung sein“ solle.
Hintergrund hierzu sind die Übergriffe auf Fußballfans des israelischen Vereins Maccabi Tel Aviv in Amsterdam am 07.11.2024.
Dazu soll er sich bei den Angreifern aus Amsterdam bedankt haben, die Tat bejubelt und schließlich erhofft haben, dass die Angreifer auch nach Deutschland kommen.

Der Verurteilte hat die Tat eingeräumt. Über seinen Verteidiger ließ er ausführen, dass er eine sehr persönliche Beziehung zu dem andauernden Krieg in Gaza und sich intensiv mit diesem auseinandergesetzt habe.
Die damalige Versammlungsleisterin berichtete als Zeugin, dass sie unmittelbar von dem Einsatzleiter der Polizei angesprochen worden sei, dass solche Aussagen nicht erlaubt seien und ihm das Mikrofon weggenommen werden sollte.

Der Strafrichter werte die Aussagen als Billigung von Straftaten entsprechend § 140 StGB. In seiner Urteilsbegründung verwies er auf die ständige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und das hohe Rechtsgut der Meinungsfreiheit. Dieses habe jedoch Grenzen und hier seien diese überschritten. Der Strafrichter, der in dem andauernden Konflikt keinen Rechtsfertigungsgrund für die Taten des Mannes erblicken konnte, attestierte dem Mann eine gewisse Grundhaltung, die er als wuterfüllt ansah. Als „voll daneben“ bezeichnete er die ebenfalls im Rahmen der Versammlung getroffenen Aussagen hinsichtlich des 07.10.2023, die jedoch nicht Vorwurf der Anklageschrift waren.

Zugunsten des Angeklagten wurde gewürdigt, dass dieser Ersttäter sei und sich in objektiver Sicht geständig eingelassen habe, wenn dies auch ohnehin durch die Videoaufnahmen bestätigt worden wäre. Zudem habe er selbst nicht für die Verbreitung der Rede gesorgt. Zu berücksichtigten sei jedoch, dass es sich um eine Menschenansammlung von 50-100 Leuten gehandelt habe und die Atmosphäre durch die vorherigen Attacken in Amsterdam bereits deutlich aufgeheizt gewesen sei.
Das Schutzgut des öffentlichen Friedens als abstraktes Gefährdungsgut sei daher gestört.

Die Verteidigung des Angeklagten plädierte auf Freispruch, hilfsweise auf eine geringe Geldstrafe.

Eine öffentliche Aufforderung zu Straftaten gem. § 111 StGB sowie den Straftatbestand der Volksverhetzung gem. § 130 StGB sah der Strafrichter bei einer Interpretation zugunsten des Angeklagten als nicht erfüllt an.

Der Angeklagte, der von mehr als 20 Unterstützern im Saal begleitet wurde, verzichtete auf die Einlegung von Rechtsmitteln. Die Staatsanwaltschaft, deren Antrag auf Geldstrafe von 150 Tagessätzen zu je 60,00€ lautete, hielt sich ein mögliches Rechtsmittel offen.


Aktenzeichen: 222 Ds 1181 Js 24272/25 (114/25)


Ansprechpartner:


Amtsgericht Hannover Volgersweg 1 | 30175 Hannover
- Pressestelle -
Laurin Osterwold Tel.: 0511 347-2360 | 0176 15347013
Richter am Amtsgericht E-Mail: laurin.osterwold@justiz.niedersachsen.de

Artikel-Informationen

erstellt am:
20.08.2025

Ansprechpartner/in:
Pressesprecher RiAG Laurin Osterwold

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