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Aushänge an der Gerichtstafel

Die Veröffentlichungen der Aufgebote im Internet dienen Ihrer unverbindlichen Information. Die verbindliche Veröffentlichung erfolgt im Bundesanzeiger und ggf. in der örtlichen Tageszeitung.

Alle Angaben ohne Gewähr!


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Amtsgericht Hannover

- Nachlassgericht -

59 VI 3173/22

24.03.2025

In der Nachlassangelegenheit

Dr. Uta Brigitte Buchstädt,

geboren am 24.03.1939 in Chemnitz,

verstorben am 19.05.2022 in Hannover,

mit letztem gewöhnlichen Aufenthalt in Hannover

Thorsten Wundenberg,

Zum Großen Freien 22, 31275 Lehrte - Nachlasspfleger -

hat Sabine Helfrich beantragt, die Erben durch Erbschein auszuweisen. Die Darstellung möglicher erbberechtigter Personen ist lückenhaft und konnte durch Ermittlungen des Gerichts nicht geklärt werden.

Ungeklärt ist der Verbleib folgender Personen oder deren Nachfahren:

a. Marie Ella Böttger, geb. Häßler, geboren am 14.07.1896 in Steinbach, verstorben am 06.12.1957 in Chemnitz

Diese soll 2 Kinder hinterlassen haben:

1. Ewald Manfred Böttger, geb. am 04.10.1920, verstorben am 30.01.1985

Ob dieser Kinder hinterlassen hat ist unbekannt

2. und eine namentlich nicht bekannte Tochter. Sie soll eine verheiratet Bode gewesen sein. Ihre Lebensdaten sowie ihr Verbleib konnten nicht geklärt werden.

b. August Alfred Häßler, geboren am 03.09.1897 in Steinbach, 1918 laut Kriegsverlustlist als "vermisst" gemeldet.

Die anderen Erbanwärter in der III. Ordnung konnten bereits ermittelt werden.

Daher wird jeder noch nicht Beteiligte, dem ein Erbrecht am Nachlass zusteht, aufgefordert, sein Recht binnen

6 Wochen

ab Veröffentlichung bei dem Nachlassgericht Hannover anzumelden und das Erbrecht nachzuweisen, da andernfalls ein Erbschein ohne Berücksichtigung der diesen Personen möglicherweise zustehenden Erbrechte erteilt wird. Der Nachlasswert beträgt ca. 539.000,00 €, wovon gegebenenfalls noch Kosten in Abzug zu bringen sind.

Landweer

Rechtspflegerin

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Amtsgericht
Hannover

54 VI 766/97

14.04.2025

In der Nachlassangelegenheit

Elfriede Brigitte Womelsdorf geb. Matschullat,

geboren am 19.10.1932 in Insterburg (Ostpreußen),

verstorben am 26.06.1997 in Laatzen,

mit letztem gewöhnlichen Aufenthalt in Hannover

wurde mit Beschluss vom 14.04.2025 die Kraftloserklärung des Erbscheins des Amtsgerichts Hannover vom 06.10.1997 ausgesprochen.

Sie wird mit Ablauf eines Monats nach der letzten Einrückung des Beschlusses in die öffentlichen Blätter wirksam.

Wer eine Ausfertigung des betroffenen Erbscheins in Besitz hat, wird gleichwohl aufgefordert, diese dem Gericht abzuliefern.

Rangnick

Rechtspflegerin

Artikel-Informationen

erstellt am:
28.11.2019
zuletzt aktualisiert am:
15.04.2025

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