Artikel-Informationen
erstellt am:
28.11.2019
zuletzt aktualisiert am:
15.09.2025
Amtsgericht Hannover | |
- Nachlassgericht - | |
Öffentliche Aufforderung | |
54 VI 3050/19 | 11.09.2025 |
in der Nachlassangelegenheit
1. Peter Adolf Wagener,
geboren am 09.12.1949 in Hannover,
verstorben am 23.06. - 28.06.2019 in Hannover,
mit letztem gewöhnlichen Aufenthalt in Hannover,
- Erblasser -
2. Holger Stölting,
wohnhaft Friedrich-Hebbel-Straße 8 A, 30989 Gehrden,
- Nachlasspfleger -
hat Ingrid Reckewerth beantragt, die Erbinnen oder Erben durch Erbschein auszuweisen. Die Darstellung möglicher erbberechtigter Personen ist lückenhaft und konnte durch Ermittlungen des Gerichts nicht geklärt werden.
Ungeklärt ist der Verbleib folgender Person oder deren Nachfahren:
Auguste Frieda Klara Schlanstedt, geboren am 19.08.1978 in Linden (Hannover).
Daher wird jede oder jeder noch nicht Beteiligte, der oder dem ein Erbrecht am Nachlass zusteht, aufgefordert, ihr oder sein Recht innerhalb von sechs Wochen ab Veröffentlichung bei dem Nachlassgericht Hannover anzumelden und das Erbrecht nachzuweisen, da andernfalls ein Erbschein ohne Berücksichtigung der diesen Personen möglicherweise zustehenden Erbrechte erteilt wird.Der Nachlasswert beträgt ca. 1.787.546,85 € (6/7 Anteil), wovon gegebenenfalls noch Kosten in Abzug zu bringen sind.
Rangnick
Rechtspflegerin
Die Veröffentlichungen der Aufgebote im Internet dienen Ihrer unverbindlichen Information. Die verbindliche Veröffentlichung erfolgt im Bundesanzeiger und ggf. in der örtlichen Tageszeitung.
Alle Angaben ohne Gewähr!
Artikel-Informationen
erstellt am:
28.11.2019
zuletzt aktualisiert am:
15.09.2025