Artikel-Informationen
erstellt am:
28.11.2019
zuletzt aktualisiert am:
24.06.2025
Die Veröffentlichungen der Aufgebote im Internet dienen Ihrer unverbindlichen Information. Die verbindliche Veröffentlichung erfolgt im Bundesanzeiger und ggf. in der örtlichen Tageszeitung.
Alle Angaben ohne Gewähr!
In der Nachlassangelegenheit Thomas Kurr, geboren am 22.02.1974 in Hannover, verstorben am 10.06.2024 in Hannover, mit letztem gewöhnlichen Aufenthalt in Hannover wurde Nachlassverwaltung angeordnet.
Zum Nachlassverwalter wurde Herr Thorsten Wundenberg, Zum Großen Freien 22, 31275 Lehrte bestellt.
Hildebrandt
Rechtspflegerin
In der Nachlassangelegenheit
Margarete Barbara Hedwig Peper geb. Weishäupl,
geboren am 24.05.1910 in Hannover,
verstorben am 21.08.1989 in Hannover,
mit letztem gewöhnlichen Aufenthalt in Hannover
konnten Erben nicht ermittelt werden. Daher wird jeder, dem ein Erbrecht am Nachlass zusteht, aufgefordert, sein Recht binnen
6 Wochen
ab Veröffentlichung bei dem Nachlassgericht Hannover anzumelden und das Erbrecht nachzuweisen, da andernfalls festgestellt wird, dass ein anderer Erbe als das Land Niedersachsen nicht vorhanden ist. Der Nachlass soll überschuldet sein, wovon gegebenenfalls noch Kosten in Abzug zu bringen sind.
Zisenis
Rechtspflegerin
Öffentliche | Amtsgericht |
Bekanntmachung | Hannover |
- Nachlassgericht - | |
52 VI 1096/17 | 17.06.2025 |
In der Nachlassangelegenheit
Franz August Josef Gemmeke,
geboren am 04.12.1924 in Braleö,
verstorben am 17.10.2015 in Hannover,
mit letztem gewöhnlichen Aufenthalt in Hannover
wurde mit Beschluss vom 11.06.2025 die Kraftloserklärung des Erbscheins des Amtsgerichts Hannover vom 20.04.2017 ausgesprochen. Sie wird mit dem Ablauf eines Monats nach der letzten Einrückung des Beschlusses in die öffentlichen Blätter wirksam.
'Wer eine Ausfertigung des betroffenen Erbscheins in Besitz hat, wird gleichwohl aufgefordert, diese dem Gericht abzuliefern.
Weseloh
Rechtspflegerin
In der Nachlassangelegenheit betr. Christian Heinrich Horstmar Möller,
geb. am 01.06.1923 in Südhorsten Ldkrs. Schaumburg-Lippe,
verstorben am 16.02.1995 in Langenhagen,
mit letztem gewöhnlichem Aufenthalt in Langenhagen wurde mit Beschluss vom 14.03.2025 die Kraftloserklärung des Erbscheins des Amtsgerichts Hannover vom 17.06.1996 ausgesprochen. Sie wird mit dem Ablauf eines Monats nach der letzten Einrückung des Beschlusses in die öffentlichen Blätter wirksam. Wer eine Ausfertigung des betroffenen Erbscheins in Besitz hat, wird gleichwohl aufgefordert, diese dem Gericht abzuliefern.
Weseloh
Rechtspflegerin
Artikel-Informationen
erstellt am:
28.11.2019
zuletzt aktualisiert am:
24.06.2025