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Aushänge an der Gerichtstafel

Die Veröffentlichungen der Aufgebote im Internet dienen Ihrer unverbindlichen Information. Die verbindliche Veröffentlichung erfolgt im Bundesanzeiger und ggf. in der örtlichen Tageszeitung.

Alle Angaben ohne Gewähr!


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Amtsgericht Hannover

- Nachlassgericht -

59 VI 3173/22

24.03.2025

In der Nachlassangelegenheit

Dr. Uta Brigitte Buchstädt,

geboren am 24.03.1939 in Chemnitz,

verstorben am 19.05.2022 in Hannover,

mit letztem gewöhnlichen Aufenthalt in Hannover

Thorsten Wundenberg,

Zum Großen Freien 22, 31275 Lehrte - Nachlasspfleger -

hat Sabine Helfrich beantragt, die Erben durch Erbschein auszuweisen. Die Darstellung möglicher erbberechtigter Personen ist lückenhaft und konnte durch Ermittlungen des Gerichts nicht geklärt werden.

Ungeklärt ist der Verbleib folgender Personen oder deren Nachfahren:

a. Marie Ella Böttger, geb. Häßler, geboren am 14.07.1896 in Steinbach, verstorben am 06.12.1957 in Chemnitz

Diese soll 2 Kinder hinterlassen haben:

1. Ewald Manfred Böttger, geb. am 04.10.1920, verstorben am 30.01.1985

Ob dieser Kinder hinterlassen hat ist unbekannt

2. und eine namentlich nicht bekannte Tochter. Sie soll eine verheiratet Bode gewesen sein. Ihre Lebensdaten sowie ihr Verbleib konnten nicht geklärt werden.

b. August Alfred Häßler, geboren am 03.09.1897 in Steinbach, 1918 laut Kriegsverlustlist als "vermisst" gemeldet.

Die anderen Erbanwärter in der III. Ordnung konnten bereits ermittelt werden.

Daher wird jeder noch nicht Beteiligte, dem ein Erbrecht am Nachlass zusteht, aufgefordert, sein Recht binnen

6 Wochen

ab Veröffentlichung bei dem Nachlassgericht Hannover anzumelden und das Erbrecht nachzuweisen, da andernfalls ein Erbschein ohne Berücksichtigung der diesen Personen möglicherweise zustehenden Erbrechte erteilt wird. Der Nachlasswert beträgt ca. 539.000,00 €, wovon gegebenenfalls noch Kosten in Abzug zu bringen sind.

Landweer

Rechtspflegerin

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Amtsgericht
Hannover

54 VI 766/97

14.04.2025

In der Nachlassangelegenheit

Elfriede Brigitte Womelsdorf geb. Matschullat,

geboren am 19.10.1932 in Insterburg (Ostpreußen),

verstorben am 26.06.1997 in Laatzen,

mit letztem gewöhnlichen Aufenthalt in Hannover

wurde mit Beschluss vom 14.04.2025 die Kraftloserklärung des Erbscheins des Amtsgerichts Hannover vom 06.10.1997 ausgesprochen.

Sie wird mit Ablauf eines Monats nach der letzten Einrückung des Beschlusses in die öffentlichen Blätter wirksam.

Wer eine Ausfertigung des betroffenen Erbscheins in Besitz hat, wird gleichwohl aufgefordert, diese dem Gericht abzuliefern.

Rangnick

Rechtspflegerin

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In der Nachlassangelegenheit

Armin Friedrich Perzlmeier,

geboren am 01.11.1942 in Neuburgdonau,

verstorben am 26.05.2019 in Roquetas De Mar, Almeria, Spanien,

mit letztem gewöhnlichen Aufenthalt in 30451 Hannover, Ungerstraße 26

wurde mit Beschluss vom 22.04.2025 die Kraftloserklärung des Erbscheins des Amtsgerichts Hannover vom 19.06.2020 ausgesprochen. Sie wird mit dem Ablauf eines Monats nach der letzten Einrückung des Beschlusses in die öffentlichen Blätter wirksam.
Wer eine Ausfertigung des betroffenen Erbscheins in Besitz hat, wird gleichwohl aufgefordert, diese dem Gericht abzuliefern.

Zisenis

Rechtspflegerin


In der Nachlassangelegenheit

Erika Martha Petrias,

geboren am 20.09.1927 in Kattowitz, Polen,

verstorben zwischen dem 20.04.2017 und dem 24.04.2017 in Hannover,

mit letztem gewöhnlichen Aufenthalt in Hannover

hat Kurt Adolf Wozny wohnhaft in Lehrte beantragt, die Erben durch Erbschein auszuweisen. Die Darstellung möglicher erbberechtigter Personen ist lückenhaft und konnte durch Ermittlungen des Gerichts nicht geklärt werden.

Ungeklärt ist der Verbleib folgender Personen oder deren Nachfahren:

Walter Pawel (Walter Paul) Pietryas, geboren am 29.06.1920 zu Bogucice, gefallen am 15.10.1942.

Marie Gertrud Klose geb. Kroll (auch Król), geboren am 06.03.1922 zu Königshütte/ Oberschlesien.

Ursula Brunhilde Klose, geboren am 27.08.1944 in Königshütte.

Günter Norbert Wozny, geboren am 07.11.1929 zu Hindenburg.

Er soll etwa im Alter von 10 Jahren verstorben sein.

Maria Szczesny, geboren etwa 1935, verstorben etwa 1937. Die Eltern Elisabeth Marie (Elzbieta Marja) Król und Augustyn Piotr Szczesny heirateten 1932 in Schwientochlowitz.

Daher wird jeder noch nicht Beteiligte, dem ein Erbrecht am Nachlass zusteht, aufgefordert, sein Recht binnen

6 Wochen

ab Veröffentlichung bei dem Nachlassgericht Hannover anzumelden und das Erbrecht nachzuweisen, da andernfalls ein Erbschein ohne Berücksichtigung der diesen Personen möglicherweise zustehenden Erbrechte erteilt wird.

Zisenis

Rechtspflegerin

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