Aushänge an der Gerichtstafel
Die Veröffentlichungen der Aufgebote im Internet dienen Ihrer unverbindlichen Information. Die verbindliche Veröffentlichung erfolgt im Bundesanzeiger und ggf. in der örtlichen Tageszeitung.
Alle Angaben ohne Gewähr!
Amtsgericht Hannover - Nachlassgericht - 59 VI 3173/22 |
24.03.2025 |
In der Nachlassangelegenheit
Dr. Uta Brigitte Buchstädt,
geboren am 24.03.1939 in Chemnitz,
verstorben am 19.05.2022 in Hannover,
mit letztem gewöhnlichen Aufenthalt in Hannover
Thorsten Wundenberg,
Zum Großen Freien 22, 31275 Lehrte - Nachlasspfleger -
hat Sabine Helfrich beantragt, die Erben durch Erbschein auszuweisen. Die Darstellung möglicher erbberechtigter Personen ist lückenhaft und konnte durch Ermittlungen des Gerichts nicht geklärt werden.
Ungeklärt ist der Verbleib folgender Personen oder deren Nachfahren:
a. Marie Ella Böttger, geb. Häßler, geboren am 14.07.1896 in Steinbach, verstorben am 06.12.1957 in Chemnitz
Diese soll 2 Kinder hinterlassen haben:
1. Ewald Manfred Böttger, geb. am 04.10.1920, verstorben am 30.01.1985
Ob dieser Kinder hinterlassen hat ist unbekannt
2. und eine namentlich nicht bekannte Tochter. Sie soll eine verheiratet Bode gewesen sein. Ihre Lebensdaten sowie ihr Verbleib konnten nicht geklärt werden.
b. August Alfred Häßler, geboren am 03.09.1897 in Steinbach, 1918 laut Kriegsverlustlist als "vermisst" gemeldet.
Die anderen Erbanwärter in der III. Ordnung konnten bereits ermittelt werden.
Daher wird jeder noch nicht Beteiligte, dem ein Erbrecht am Nachlass zusteht, aufgefordert, sein Recht binnen
6 Wochen
ab Veröffentlichung bei dem Nachlassgericht Hannover anzumelden und das Erbrecht nachzuweisen, da andernfalls ein Erbschein ohne Berücksichtigung der diesen Personen möglicherweise zustehenden Erbrechte erteilt wird. Der Nachlasswert beträgt ca. 539.000,00 €, wovon gegebenenfalls noch Kosten in Abzug zu bringen sind.
Landweer
Rechtspflegerin