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Aushänge an der Gerichtstafel

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In der Nachlassangelegenheit

Helene Linnenkohl geb. Vespermann,
geboren am 16.11.1894 in Hannover ,
verstorben am 01.10.1984 in Hannover ,
mit letztem gewöhnlichen Aufenthalt in Hannover,

- Erblasserin -

wurde mit Beschluss vom 07.01.2026 die Kraftloserklärung des Erbscheins des Amtsgerichts Hannover vom 26.02.1985 ausgesprochen. Sie wird mit dem Ablauf eines Monates nach der letzten Einrückung des Beschlusses in die öffentlichen Blätter wirksam.

Wer eine Ausfertigung des betroffenen Erbscheins in Besitz hat, wird gleichwohl aufgefordert, diese dem Gericht abzuliefern.

Reupke

Rechtspflegerin

Die Veröffentlichungen der Aufgebote im Internet dienen Ihrer unverbindlichen Information. Die verbindliche Veröffentlichung erfolgt im Bundesanzeiger und ggf. in der örtlichen Tageszeitung.

Alle Angaben ohne Gewähr!


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Amtsgericht
Hannover
- Nachlassgericht -
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Öffentliche Aufforderung

52 VI 6259/22 08.05.2026



in der Nachlassangelegenheit

Grete Pargmann geb. Kotzlowski,
geboren am 23.06.1934 in Groß Grieben, Krs Osterode,
verstorben am 26.09.2021 in Hannover,
mit letztem gewöhnlichen Aufenthalt in Hannover,

- Erblasserin -

konnten Erbinnen oder Erben nicht ermitteln werden.

Daher wird jede Person, der ein Erbrecht am Nachlass zusteht, aufgefordert, ihr Recht innerhalb von sechs Wochen ab Veröffentlichung bei dem Nachlassgericht Hannover anzumelden und das Erbrecht nachzuweisen, da andernfalls festgestellt wird, dass eine andere Erbin oder ein anderer Erbe als das Land Niedersachsen nicht vorhanden ist.

Der Nachlass erscheint nicht liquide zu sein.

Zisenis
Rechtspflegerin

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