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Hinweise für Zeugen

Es kommt immer wieder vor, dass Zeugen Bedenken oder sogar Befürchtungen haben, mit anderen Prozessbeteiligten (etwa dem Angeklagten, gegen den sie bei der Polizei als Zeuge ausgesagt haben) vor dem Verhandlungssaal zusammenzutreffen oder in ihrer Anwesenheit auszusagen.

Bitte setzen Sie sich in diesen Fällen rechtzeitig vor dem Termin mit der zuständigen Geschäftsstelle des Amtsgerichts in Verbindung. Ihnen wird die Möglichkeit eingeräumt, den Verhandlungsbeginn in einem anderen Zimmer abzuwarten, aus welchem Sie durch das Gericht abgerufen werden. In besonderen Fällen kann das Gericht auch beschließen, dass Sie in Abwesenheit des Angeklagten oder sogar unter Ausschluss der Öffentlichkeit vernommen werden.

Scheuen Sie sich auch nicht, dem Gericht etwaige Befürchtungen oder gar Kontaktaufnahmen seitens des Angeklagten oder der Beteiligten mitzuteilen. Sollten Sie bedroht worden sein, empfiehlt es sich, bei der Polizei oder der Staatsanwaltschaft Hannover Strafanzeige zu erstatten.

Zeuge vor Gericht

Zeuge vor Gericht

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