Rechtsantragstelle
W i c h t i g e r H i n w e i s R e c h t s a n t r a g s t e l l e
Derzeit werden aufgrund von Hygieneschutzmaßnahmen wegen des Covid-19 (Corona)-Virus keine mündlichen Anträge auf Bewilligung von Beratungshilfe in der Rechtsantragstelle aufgenommen.
Rechtsuchende werden auf die schriftliche Antragstellung verwiesen:
· Beratungshilfe kann von jeder/m Rechtsuchenden mit dem
Antragsformular JV200 -bitte anklicken- selbst schriftlich beantragt werden.
· Auch kann jeder Rechtsanwalt einen schriftlichen Antrag auf Bewilligung von Beratungshilfe für Rechtsuchende stellen
Der Antrag kann sowohl vor der Rechtsberatung als auch gem.§ 6 II 2 BerHG bis zu vier Wochen nach Beginn der Beratungshilfetätigkeit gestellt werden.
Innerhalb der Sprechzeiten von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr werden nur eilige Anträge auf Erlass einer einstweiligen Anordnung / Verfügung zu Protokoll genommen. Aufrufnummern werden nicht vergeben. Die Reihenfolge richtet sich nach dem Erscheinen der Antragsteller/-innen.
Weitere Informationen zur Rechtsantragstelle
- Link zum Justizportal -bitte anklicken-
- Allgemeines Informationsblatt des Amtsgerichts Hannover -bitte anklicken (PDF, 0,2 MB, nicht barrierefrei)-
(bitte unbedingt lesen!)